04.01.2017 Weichmacher, vor allem Phthalate werden Kunststoffprodukten zugesetzt, um diese elastischer zu machen. Diese Stoffe können Mensch und Umwelt belasten. Weichmacher werden auch im DGNB System unter dem Kriterium „Risiken für die lokale Umwelt“ betrachtet.
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Weichmacher in Bauprodukten
Der Recyclinganteil ist gemäß ISO 14021 „Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Umweltbezogene Anbietererklärungen (Umweltkennzeichnung Typ II)“ definiert. Dabei wird
Weichmacher werden spröden Kunststoffprodukten zugesetzt, um diese elastischer und für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneter zu machen. Diese werden in vielen Kunststoffteilen des alltäglichen Lebens eingesetzt, aber auch im Bauwesen als Zusatzmittel z.B. in Farben und Beschichtungen, Dichtungsmittel, Klebern und Kunststofffenster.
Es gibt unterschiedliche Chemikalien die als Weichmacher genutzt werden. Am häufigsten eingesetzt werden Phthalate. Laut einer Veröffentlichung des Landesamtes für Umwelt können diese Weichmacher aus den Produkten freigesetzt werden und damit Mensch und Umwelt schädigen. Phthalate stehen im Verdacht Hormone zu beeinflussen und damit Fruchtbarkeitsstörungen und Übergewicht auszulösen.
Weichmacher im DGNB System
Im DGNB System werden Weichmacher im Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ betrachtet. Eingesetzte Farben und Beschichtungen müssen lösemittel- und weichmacherfrei gemäß VdL-RL01 sein um die höchste Qualitätsstufe in diesem Kriterium zu erfüllen. Dasselbe gilt für Tapetenkleber. Auch Dichtstoffe und Erzeugnisse aus Kunststoffen werden hinsichtlich ihres Gehaltes an Weichmachern betrachtet, um gesunde und schadstoffarme Baumaterialien zu fördern.
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