21.02.2017 Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Zink und Zinn können Mensch und Umwelt belasten. Um diese Schadstoffe zu vermeiden, ist gemäß DGNB Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ nur ein geringer Anteil in Bauprodukten zulässig.
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Schwermetalle
Zu der Gruppe der Schwermetalle zählen unter anderem die Stoffe Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Zink und Zinn. Diese Metalle werden häufig in Beschichtungssystemen für Metall- und Kunststoffprodukte eingesetzt.
Schwermetalle belasten sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit der Menschen. Kuper, Zink und Zinn sind zwar lebenswichtige Spurenelemente für den Menschen, können sich jedoch bei einer Überdosis negativ auf den Körper auswirken. So kann Blei die Nieren und das Herz-Kreislaufsystem schädigen. Übertragen werden Schwermetalle in Gebäuden durch Emissionen und gelangen über die Luft in die Atemwege. Über Trinkwasserleitungen, welche mit Schwermetallen beschichtet sind, gelangen die Schadstoffe auch in das Trinkwasser.
Betrachtung von Schwermetallen im DGNB System
Gemäß DGNB Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ dürfen keine Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen in werkseitig beschichteten Metallbauteilen, wie z.B. Fassadenelemente oder Heizkörper, eingesetzt werden. Außerdem darf der Gehalt an Blei- und Zinn in Kunststoffprodukten, wie z.B. Bodenbeläge, Folien oder Fenster, nicht größer als 0,1 % sein. Weitere Anforderungen bezüglich Schwermetalle gibt es auch für Verkleidungen aus Aluminium und Edelstahl, sowie für Dacheindeckungen, Dachrinnen und Fallrohre.
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