19.08.2016 Polybromierte Diphenylether (PBDE), Polybromierte Biphenyle (PBB), Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) und Hexabromcyclododecan (HBCD) werden häufig als Flammschutzmittel in Produkten eingesetzt. Im DGNB-System werden diese Stoffe betrachtet, um die negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden.
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Flammschutzmittel in Bauprodukten
Polybromierte Diphenylether (PBDE), Polybromierte Biphenyle (PBB) und Hexabromcyclododecan (HBCD) zählen zu den bromhaltigen Flammschutzmitteln – eine Gruppe der halogenierten Flammschutzmittel. Diese werden häufig Kunststoffen für Dämmstoffe, Bodenbeläge, Tapeten etc. adaptiv zugesetzt. Bei Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) handelt es sich um ein Organophosphor-Flammschutzmittel, welches hauptsächlich in PUR-Materialien enthalten ist.
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
Flammschutzmittel können aus den Materialien entweichen und dadurch die Innenraumluftqualität verunreinigen. Nachweislich wurden PBDE, PBB, HBCD und TCEP in den letzten Jahren mit einer steigenden Konzentration in Hausstaub, Blut und Muttermilch gemessen. Dadurch können diese Stoffe das menschliche Nervensystem und die Fruchtbarkeit schädigen und sind als krebserregend eingestuft. Weitere Untersuchungen zeigten, dass HBCD und PBDE vor allem sehr giftig für Wasserorganismen sind.
Hexabromcyclododecan (HBCD) und Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) wurden aufgrund ihrer besonders besorgniserregenden Substanzen in die Kandidatenliste SVHC aufgenommen.
Betrachtung von PBDE, PBB, TCEP und HBCD in der DGNB-Zertifizierung und weiteren Systemen
Im DGNB-Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ werden unterschiedliche Materialien hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe betrachtet, um die Verwendung umweltschädigender Produkte zu vermeiden. Polybromierte Diphenylether (PBDE), Polybromierte Biphenyle (PBB), Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) und Hexabromcyclododecan (HBCD) werden bei flammhemmend ausgerüsteten Bauprodukten, wie Dämmstoffe, Wandbeläge, Abdichtungen und Kleber betrachtet. Gemäß DGNB gilt für Glasfasertapeten, Malervlies und Dekorvlies die Anforderung, dass zur Erreichung der Qualitätsstufe 3 und 4 keine Chlorparaffine eingesetzt werden und der Anteil an PBB, PBDE und TCEP kleiner 0,1 % sein muss.
Auch in weiteren Systemen, wie z.B. bei der Cradle to Cradle Zertifizierung und in der REACH-Verordnung werden diese Stoffe betrachtet.
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