05.09.2016 Der GISCODE gruppiert Produkte mit vergleichbaren Gesundheitsgefährdungen und deren Schutzmaßnahmen. Bestimmte GISCODE-Einstufungen können als Nachweis im DGNB Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ zur Erreichung verschiedener Qualitätsstufen genutzt werden.
Bild: © Scriblr – Fotolia.com
Produktgruppierung gemäß dem GISCODE
Unter der Abkürzung GISCODE versteht man den „Gefahrstoff-Informations-System-Code“, welcher von der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau) entwickelt wurde. Als Idee dahinter steht die Eingruppierung von Produkten mit vergleichbaren Gesundheitsgefährdungen und deren Schutzmaßnahmen. Nachfolgende Gruppen werden durch den GISCODE betrachtet:
- Verlegewerkstoffe
- Epoxidharz-Beschichtungsstoffe
- Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
- Kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung
- Zementhaltige Produkte
- Methylmethacrylat-Beschichtungsstoffe
- Polyurethan-Systeme im Bauwesen
- Korrosionsschutz-Produkte
- Betontrennmittel
- Betonzusatzmittel
- Holzschutzmittel
- Beschichtungsstoffe
- Reinigungs- und Pflegemittel
Seit diesem Jahr sind die Anforderungen in den Einstufungskatalogen für das neue global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen (GHS) verfügbar. Durch die GHS-Verordnung wurden neue Gefahrenpiktogramme zusätzlich mit den Signalwörtern „Gefahr“ und „Achtung“ eingeführt. Die bisher angewendeten R-Sätze (Risikosätze) und S-Sätze (Sicherheitssätze) werden durch H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements) ersetzt.
GISCODE im DGNB-System
Für unterschiedliche Produkte ist im DGNB-Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ ein Nachweis durch die Eingruppierung gemäß dem GISCODE zu liefern.
Bei Verlegewerkstoffen und Hilfsstoffen zur Belegung von Oberflächen, PU/SMP/PMMA/EP-Produkte, Betontrennmittel, Beschichtungen für Holzoberflächen, Dachabdichtung und Bauwerksabdichtung kann durch den Nachweis des GISOCDEs unterschiedliche Qualitätsstufen für das jeweilige Produkt erreicht werden.
Beispielsweise werden für den Einsatz von Sperranstrichen, Estrichharzen und Abdichtungen unter Fliesen der GISCODE D1, RE0, RE1, RU 0.5 oder RU 1 zur Erreichung der Qualitätsstufe 3 gefordert. Alternativ kann auch der EMICODE EC 1 eingereicht werden. Um jedoch die höchste Qualitätsstufe 4 zu erreichen, ist der GISCODE nicht ausreichend, hierfür ist zwingend der EMICODE als Nachweis vorzulegen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einstufung Ihrer Produkte gemäß den DGNB-Kriterien. >> Kontakt