17.06.2016 Chlorparaffine kommen in vielen Materialien vor, die in der Bauindustrie Verwendung finden. Chlorparaffine werden als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich eingestuft und finden deshalb Berücksichtigung im DGNB-System.
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Was sind Chlorparaffine?
Chlorparaffine (CPs) sind durch Chlorierung von n-Alkanen hergestellte komplexe Substanzmischungen aus chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sie sind schwer entflammbar und chemikalien- und lichtbeständig. Außerdem sind sie gesundheits- und umweltschädlich sowie stark wassergefährdend. Hinzu kommt, dass Chlorparaffine biologisch schwer abbaubar sind und sich unter bestimmten Bedingungen anreichern.
Chlorparaffine werden vor allem als Weichmacher in Kunststoffen verwendet. Auch in Dichtstoffen, Klebstoffen und flammhemmenden Bauprodukten wie z. B. Brandschottspachtelmassen sind Chlorparaffine enthalten. Anwendung finden sie auch als Bindemittel in Lacken in der Metallverarbeitung.
Chlorparaffine werden hinsichtlich ihrer Kohlenstoff-Kettenlänge eingeteilt in:
- kurzkettige CPs (SCCPs)
- mittelkettige CPs (MCCPs)
- langkettige CPs (LCCPs)
Die akute Toxizität der Chlorparaffine nimmt mit fallender Kettenlänge zu. Kurzkettige Chlorparaffine sind als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft und in der metallverarbeitenden Industrie in der EU seit 2002 verboten.
Betrachtung von Chlorparaffinen im DGNB-System
Im DGNB-Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ werden unterschiedliche Materialien hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe betrachtet, um die Verwendung umweltschädigender Produkte zu vermeiden oder zu reduzieren. Hinsichtlich Chlorparaffinen werden elastische Bodenbeläge, Dichtstoffe, Klebstoffe, Dämmstoffe und Wandbeläge (Glasfasertapeten, Malervlies, Dekorvlies) betrachtet. Je nach Produkt und Qualitätsstufe muss der Anteil an Chlorparaffinen einen bestimmten Grenzwert unterschreiten oder das Material muss frei von Chlorparaffinen sein.
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