10.10.2016 REACH ist die europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Im LEED System kann durch den Nachweis von REACH bei Produkten ein Punkt erreicht werden.
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Europäische Chemikalienverordnung REACH
REACH steht als Abkürzung für “Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals” – der europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Mit der seit 2007 gültigen Verordnung soll die Herstellung und Nutzung von Chemikalien sicherer werden. Sie zählt zu den schärfsten Chemikaliengesetzten der Welt. Vor allem den besonders besorgniserregenden Stoffen, den SVHC (Substances of Very High Concern) werden gemäß REACH strenge Zulassungen vorgeschrieben. Dazu gehören Stoffe, welche als
- krebserzeugend (cancerogenen), erbgutverändernd (mutagenen) oder fruchtschädigend (reprotoxischen),
- persistent und bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe),
- sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB-Stoffe)
bewertet oder mit ähnlich besorgniserregenden Eigenschaften eingestuft werden.
REACH und SVHC im DGNB und LEED-System
Im LEED Materials and Ressources Credit “Building Product Disclosure and Optimization – Material Ingredients” kann ein Punkt für Nachweise gemäß REACH erreicht werden. Um den Punkt zu erreichen müssen 25 % aller verbauten Materialien (basierend auf den Materialkosten im Bauprojekt) nach REACH oder alternativ gemäß GreenScreen oder Cradle to Cradle zertifiziert sein.
Zur Erreichung der Qualitätsstufe 4 im DGNB Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ muss der Anteil an SVHC bei Kunststoffprodukten kleiner 0,1 % sein.
Gerne unterstützen wir Sie und stufen Ihre Produkte gemäß den DGNB und LEED Kriterien ein. >> Kontakt